Wichtigste Gründe für eine Pflegekraft aus Polen

Sie haben eine pflegebedürftige Person in Ihrer Familie zu betreuen und müssen nebenher auch noch den Alltag bewältigen? Keine leichte Aufgabe, bald schon fühlt man sich erschöpft und überfordert, so kann es nicht weitergehen. Eine Pflegekraft aus Polen könnte im Vergleich zu einem Pflegeheim die bessere Lösung sein.

Leistungen und Aufgaben einer Pflegerin aus Polen:

Wichtigste Gründe für eine Pflegekraft aus PolenWenn der Pflegebedürftige Hilfe benötigt, ist die polnische Pflegekraft 24 Stunden am Tag für ihn da. Sie kümmert sich rund um die Uhr um ihn und entlasten somit die Angehörigen. Der Pflegebedürftige bleibt dabei in seiner gewohnten Umgebung und ist nicht gezwungen, in ein Heim zu ziehen. Die Betreuung wird vollkommen auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person ausgerichtet. Medizinische Pflegeleistungen können ganz unabhängig weiter stattfinden. Sollte ein größerer medizinischer Pflegebedarf bestehen, kann eine polnische Krankenschwester vermittelt werden. Neben der Leistung als Pflegekraft gehören auch die Leistungen als Haushaltshilfe. Die Pflegerinnen arbeiten ungefähr im Wechsel von zwei Monaten.

Voraussetzungen für das Einstellen einer polnischen Pflegekraft:

Der polnischen Pflegekraft ist ein abschließbares ausreichend möbliertes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Der Toilettennutzung muss selbstverständlich gewährleistet werden. Auch eine ausreichende unentgeltliche Verpflegung im normalen Qualitätsstandard muss garantiert werden. Im Dienstleistungsvertrag werden weitere wichtige Punkte festgehalten. Diese können zum Teil recht individuell ausfallen und den Bedürfnissen der zu pflegenden Person genau angepasst werden. Nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages kann die polnische Pflegekraft anreisen und muss bei Ankunft vom Bahnhof abgeholt werden. Bei Abreise muss die Pflegerin entsprechend wieder zum Bahnhof gebracht werden. Meist reisen die polnischen Pflegekräfte mit dem Bus an. Die vertraglich vereinbarte Vermittlungsprovision wird erst nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages fällig.

Legales Arbeitsverhältnis für eine polnische Pflegekraft:

Seit einem Gerichtsurteil im Jahre 2009 des Oberlandesgerichts in Bamberg dürfen selbstständige ausländische Pflegekräfte im eigenen Haushalt nicht beschäftigt werden. Es ist einer Scheinselbstständigkeit gleichzusetzen und deshalb illegal. Die notwendigen Kriterien, die für eine selbstständige Tätigkeit erfüllt sein müssen, liegen nicht vor. Scheinselbstständigkeit führt zu saftigen Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungen. Die Bußgelder fallen ebenfalls sehr hoch aus.

Dies kann einfach vermieden werden. In Deutschland gibt es Firmen, die sich auf die Vermittlung von polnischen Pflege- und Haushaltskräften spezialisiert haben. Sie arbeiten mit Partnerfirmen aus Polen zusammen. Dort werden letztendlich auch die Sozialabgaben und Steuern bezahlt. Die polnische Firma kümmert sich auch um die Formalitäten, die für einen legalen Arbeitsaufenthalt in Deutschland notwendig sind.