Einer Firma in Polen zu gründen ist einfach und es lassen sich erheblich Kosten sparen, in dem Unternehmen von niedrigen Steuersätzen und Arbeitskosten profitieren sowie erheblich günstigere Einkaufspreise in Anspruch nehmen können. Je nach Geschäftszweck wählen die meisten kleineren und mittleren Unternehmer als Gesellschaftsform die Einzelunternehmung oder eine GmbH. Die wichtigsten Aspekte werden hier kurz vorgestellt:
Einzelunternehmung (Ich-AG)
Für eine Einzelunternehmung ist kein polnischer Wohnsitz nötig, lediglich eine Geschäftsadresse, welche ein Namensschild vorweisen muss. Pflicht ist eine Eintragung in die sogenannte Evidenz und eine Anmeldung beim Finanzamt, um die Steuernummer (NIP) zu erlangen. Für die Anmeldung beim Finanzamt sind folgende Unterlagen einzureichen: Bescheinigung über der Eintragung in die Evidenz, Bankkontovertrag, ein Mietvertrag sowie eine ein Nachweis über die gewählte Form der Besteuerung.
Einzelunternehmen in Polen müssen sich auch bei der zuständigen Abteilung der sozialen Versicherungsanstalt ZUS anmelden und monatliche Beiträge an die Krankenkasse (Gesundheitsfond) abführen.
Vorteile der Einzelunternehmung sind eine niedrige Besteuerung, unkomplizierte Anmeldung und es ist kein Stammkapital erforderlich. Allerdings haftet der Einzelunternehmer voll mit seinem gesamten Privatvermögen
Gründung einer GmbH in Polen
Um eine polnische GmbH (Sp. z o.o.) zu gründen, muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, welcher den Firmennamen, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals und der Gesellschaftsanteile enthält. Es muss ein Vorstand und ggf. ein Aufsichtsrat bestellt und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden.
Danach wird die GmbH beim Wirtschaftsgericht, beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung angemeldet. Nach der Registrierung beim Gericht und den zuständigen Ämtern, kann das Bankkonto der GmbH eröffnet werden. Die Prozess bis zur vollständigen Eintragung und Erhalt der statistischen Nummer REGON und der Steueridentifikationsnummer NIP nimmt meist ca. 2 Monate in Anspruch, jedoch kann die GmbH bereits die Arbeit aufnehmen.
Die Höhe des Stammkapitals beträgt mindestens 5.000 Polnische Zloty, wobei diese nicht auf einer Bank festgelegt werden müssen, sondern investiert werden können. Zusätzlich muss mit Gründungskosten für den Notar, die Eintragung ins Handelsregister und der Registrierung beim Finanzamt kalkuliert werden.
Die Vorteile liegen in den im Vergleich zu Deutschland wesentlich geringeren Gründungskosten, jedoch ist bei der Einstellung von Mitarbeitern ein höherer formaler Aufwand notwendig, insbesondere für medizinische Untersuchungen und obligatorische Schulungen.
Repräsentanz und Niederlassung
Für manche Unternehmen könnte die Gründung einer Repräsentanz sinnvoll sein. Diese darf jedoch nur werbende Tätigkeiten ausführen. Ebenso ist die Gründung einer Niederlassung für ausländische Unternehmen möglich.